Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass ostdeutsche Grenzschutzbeamte, die in Polen oder Tschechien eingesetzt sind, dieselbe Besoldung erhalten müssen, wie ihre Westkollegen. Dies hat der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sven Hübner am 04.12.2005 gegenüber der dpa erklärt. Er hat damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» bestätigt (Az.: 11 K 257/04).
Legt das Bundesinnenministerium nicht erfolgreich Berufung gegen das Urteil ein, könnten Hunderte Bundesgrenzschutzbeamte Gehaltsansprüche von bis zu 50.000 Euro rückwirkend geltend machen. Ob überhaupt Berufung eingelegt wird, will das Bundesinnenministerium erst entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, erklärte eine Sprecherin am 05.12.2004 in Berlin.
In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es laut «Spiegel», dass die betroffenen Beamten nicht im Beitrittsgebiet der Bundesrepublik arbeiteten, wenn der Grenzposten – und damit der Arbeitsplatz – auf polnischer Seite liege. Damit gelte der in den neuen Ländern übliche Osttarif nicht. Schon im Jahr 2001 war festgestellt worden, dass Ostbeamte, die in West-Berlin eingesetzt werden, etwa zur Bewachung des Amtssitzes des Bundespräsidenten, nach Westtarif bezahlt werden müssen.
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