Den Millionen Nutzern von Freizeitgrundstücken (Datschen) in der früheren DDR drohen höhere finanzielle Belastungen. Der Bundestag verabschiedete am 22.2.2002 eine Gesetzesänderung, wonach die Eigentümer der Grundstücke die Pächter zur Hälfte an den Erschließungs- oder Anschlusskosten wie Kanalisation oder Straßenbau beteiligen können. Dies gilt rückwirkend von 1990 an.
Mit der Neuregelung folgte die rot-grüne Koalition einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das moniert hatte, die Interessen der Eigentümer seien bei der bisherigen Rechtslage nicht ausgewogen berücksichtigt.
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