Nichtgeltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs

VonHagen Döhl

Nichtgeltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs

Ein hoch verschuldeter Mann wurde von seiner Mutter enterbt. Statt dessen setzte die Erblasserin dessen Ehefrau als Alleinerbin ein. Nach dem Tod der Mutter machte der Sohn seinen Pflichtteilsanspruch gegenüber seiner Ehefrau nicht geltend. Ein Gläubiger des Mannes fühlte sich dadurch geschädigt und erklärte die Anfechtung der Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs. Die Klage des Gläubigers blieb jedoch in allen Instanzen erfolglos.

Nach dem Gesetz ist jeder berechtigt, auf eine Erbschaft einschließlich des Pflichtteils zu verzichten oder sie auszuschlagen. Selbst wenn dadurch Gläubiger benachteiligt werden, können entsprechende Erklärungen nicht angefochten werden. Daher ist es nicht sittenwidrig, wenn ein Pflichtteilsberechtigter seinen Anspruch nach dem Tod des Erblassers nicht geltend macht. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshof selbst dann, wenn der Schuldner den Erblasser selbst veranlasst hat, ihn zu enterben und statt dessen seine Ehefrau als Alleinerbin einzusetzen.
(Urteil des BGH vom 06.05.1997, IX ZR 147/96, NJW 1997, Seite 2384)

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