Neues Kostenrecht ab 1.7.2004

VonHagen Döhl

Neues Kostenrecht ab 1.7.2004

Zum 1.7.2004 soll im Zusammenhang mit einer grundlegenden sogenannten Modernisierung des Kostenrechtes auch ein neues Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft treten. Zum gleichen Zeitpunkt soll auch der gegenwärtig noch 10%-ige Gebührenabschlag für die Rechtsanwälte mit Kanzleisitz im Beitrittsgebiet (sogenannter Ostabschlag) völlig entfallen.

Unklar bleibt allerdings, wie die Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Bundesländern ab dem 1. Januar 2004 bis Juni 2004 abrechnen können bzw. sollen. Bis zum 30.6.2003 bleibt es nach der Gesetzeslage bei der bisherige Regelung im Einigungsvertrag. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2003 allerdings teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Die durchschnittliche Erhöhung der Gebühren der Rechtsanwälte soll nach Berechnung der an der Vorbereitung des RVG beteiligten Gremien durchschnittlich 14 % betragen.
Das Bundesjustizministerium beabsichtigt mit der Neuregelung auch, die seit etwa 10 Jahren unveränderten Vergütungen für Rechtsanwälte, für Sachverständige, für Dolmetscher und Übersetzer der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Mit dem Gesetz sollen Preissteigerungen der letzten 10 Jahre in Höhe von durchschnittlich ca. 1,4 % pro Jahr ausgeglichen werden. Die Bundesjustizministerin räumt allerdings selbst ein, dass der Einkommenszuwachs in der gewerblichen Wirtschaft im Vergleichszeitraum durchschnittlich 2,6 % jährlich betragen habe (Udo Henke, AGS 10/03, S. 429).

Die Neuregelungen erfassen auch die Gerichtskosten, die Gebühren der Notare und die Entschädigungen für Sachverständige und Dolmetscher.

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