Neues bundesweites Vollstreckungsportal an den Start gegangen

VonHagen Döhl

Neues bundesweites Vollstreckungsportal an den Start gegangen

Am 01.01.2013 hat das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder seinen Betrieb aufgenommen: Über die Internetadresse www.vollstreckungsportal.de können Gläubiger aus ganz Deutschland gegen eine Gebühr von 4,50 Euro Informationen über ihre Schuldner und Schuldnerinnen online abrufen.
Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis ist jedem und jeder gestattet, der oder die hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt, beispielsweise aufgrund einer Forderung, die auf einem Vollstreckungstitel beruht.
Die Aufgaben zur Führung der Schuldnerverzeichnisse und zur Verwaltung der vom Schuldner geleisteten Vermögensauskünfte wurden in jedem Bundesland einem zentralen Vollstreckungsgericht übertragen. Der Datenbestand der bislang in den einzelnen Bundesländern geführten Schuldnerverzeichnisse wird nunmehr schrittweise bundesweit zentral zusammengeführt und so für eine Online-Abfrage zugänglich gemacht.
Entsprechend der Übergangsregelung in § 39 Nr. 5 EGZPO werden die bisherigen Schuldnerverzeichnisse nach § 915 ZPO für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren nach dem 01.01.2013 weiter fortgeführt. Eine Übernahme der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht in das Schuldnerverzeichnis neuer Prägung wird nicht erfolgen. Eintragungen nach altem Recht können daher weiterhin nur über das jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsgericht ermittelt werden. Ab jetzt vorzunehmende Neueintragungen in das Schuldnerverzeichnis werden dagegen über das zentrale Vollstreckungsgericht erfasst und können hier abgerufen werden.

 

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Hagen Döhl administrator

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