Neue Garantiezeiten durch Gesetzesänderung

VonHagen Döhl

Neue Garantiezeiten durch Gesetzesänderung

Der FOCUS meldet in einer seiner jüngsten Ausgaben, dass eine Reform des Vertragsrechts geplant sei. Dabei soll die Verjährung vollkommen neu geregelt werden. Garantieansprüche aus Verträgen sollen demnach erst nach 3 Jahren (bisher 6 Monate bei Kaufverträgen) verjähren.
Diese Änderungen würden die Verbraucherrechte deutlich stärken, würden doch die neuen Garantiefristen sowohl für einfache wie auch für hochwertige Waren (beispielsweise auch für PKW usw.) gelten. Gerade versteckte Mängel, die erst spät zutage treten, können so besser geltend gemacht werden.
Mit der Reform soll auch eine Vereinfachung der vielfältigen Regelungen in anderen Gesetzen verbunden werden. So sollen das Haustürwiderrufsgesetz, das Fernabsatz- und das Verbraucherkreditgesetz abgeschafft werden. Statt dessen sollen alle vertragsrechtlichen Regelungen wieder im BGB zu finden sein.

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