Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein
nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines
Erbrechts in anderer Form zu erbringen.
(BGH Urteil vom 10.12.2004, Az: V ZR 120/04)
Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein
nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines
Erbrechts in anderer Form zu erbringen.
(BGH Urteil vom 10.12.2004, Az: V ZR 120/04)
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