Nachforderung nicht gezahlter Vorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist

VonHagen Döhl

Nachforderung nicht gezahlter Vorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist

Aufgrund einer nach Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) erteilten Abrechnung kann der Vermieter Betriebskosten bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen des Mieters auch dann verlangen, wenn der Mieter diese Vorauszahlungen nicht erbracht hat, denn es handelt sich nicht um Nachforderungen im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 9. März 2005 – VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499).
(BGH 31.10.2007 VIII ZR 261/06)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort