Nachbesserung

VonHagen Döhl

Nachbesserung

Für die Einhaltung der Abrechnungsfrist kommt es auf die materielle Richtigkeit der Abrechnung nicht an. Die Frist wird durch eine formell ordnungsgemäße Abrechnung gewahrt, inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf berichtigt werden.
(Quelle: BGH-Urteil vom 19.01.2005 – VIII ZR 116/04)

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Hagen Döhl administrator

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