Mobilfunksendeanlage auf Wohnungseigentumsanlage nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

VonHagen Döhl

Mobilfunksendeanlage auf Wohnungseigentumsanlage nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Der BGH hat entschieden, dass die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf.

(BGH  24.1.2014 –  V ZR 48/13)

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