Mietminderung – Zeitweilige Umleitung von Verkehrsstunden in der Innenstadt

VonHagen Döhl

Mietminderung – Zeitweilige Umleitung von Verkehrsstunden in der Innenstadt

Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben. Eine vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelästigung aufgrund von Straßenbauarbeiten stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der vermieteten Wohnung dar.
(BGH-Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 152/12)

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