Mehr Rechte für leibliche Väter

VonHagen Döhl

Mehr Rechte für leibliche Väter

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters in die parlamentarischen Beratungen eingebracht.
Anlass für die Gesetzesinitiative sind zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In ihrem Urteil vom 21. Dezember 2010 in dem Verfahren A./.Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde Nr. 20578/07) entschieden die Straßburger Richter, dass die Entscheidungen deutscher Gerichte, die dem Antragsteller ein Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind verwehrten, das Recht des Beschwerdeführers auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK) verletzen.

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