Kosten für Begutachtung der Mängelbeseitigung muss Bauherr tragen!

VonHagen Döhl

Kosten für Begutachtung der Mängelbeseitigung muss Bauherr tragen!

Nach Ansicht des OLG Köln dient die abschließende Begutachtung von Mängelbeseitigungsarbeiten durch einen Sachverständigen nicht der Durchführung der Mangelbeseitigung, sondern der nachfolgenden Kontrolle auf eventuell noch vorhandene Mängel. Der Auftraggeber hat deshalb keinen Anspruch auf Erstattung der hiermit verbundenen Kosten. Auch der der Umstand, dass der Auftragnehmer in der Vergangenheit mangelhaft gearbeitet hat, rechtfertigt keine vorbeugende Einschaltung eines Sachverständigen, die einen Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten begründet.
OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2012 – 22 U 58/12

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Hagen Döhl administrator

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