Maklerlohn des WEG – Verwalters

VonHagen Döhl

Maklerlohn des WEG – Verwalters

Der zur Veräußerungszustimmung verpflichtete WEG – Verwalter kann für die Parteien des Kaufvertrages keine echte Maklerleistung erbringen. Ein von dieser Rechtslage unabhängiges, selbständiges, auf Zahlung gerichtetes Schuldversprechen des Käufers im Kaufvertrag ebenso wie seine Kenntnis der Nichtschuld bei Leistung sind nach gewöhnlichen Umständen ausgeschlossen.(OLG Hamburg, Urteil vom 24.07.2002 – 8 U 61/02)

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