LSG Sachsen-Anhalt: Sich auf einem Umweg zur Arbeit ereignender Unfall kann gesetzlich unfallversichert sein

VonHagen Döhl

LSG Sachsen-Anhalt: Sich auf einem Umweg zur Arbeit ereignender Unfall kann gesetzlich unfallversichert sein

Ein Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignet, ist dann gesetzlich unfallversichert, wenn er in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung steht und nicht eigenwirtschaftlichen Interessen dient. Dies kann grundsätzlich auch dann der Fall sein, wenn der Unfall sich auf einem Umweg oder bei der Anreise von einem anderen Ort als der Wohnung ereignet. Dies geht aus zwei Entscheidungen des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor (Urteile vom 15.11.2006, Az.: L 6 U 118/04 und L 6 U 157/04).

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