Übertriebene Nachbarschaftshilfe kann unter gewissen Voraussetzungen schadensersatzpflichtig machen. Dies musste eine Frau erfahren, die während eines Klinikaufenthaltes ihres Nachbarn dessen Wohnung in Ordnung halten sollte und dies zum Anlass genommen hatte, mehrere alte Sofas zu verschrotten. Das Landgericht Osnabrück nahm eine rechtswidrige Verletzung des Eigentums des Nachbarn an und verurteilte die Nachbarsfrau zu Schadensersatz (Urteil vom 28.04.2005, Az.: 5 O 3335/04).
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