Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und dann ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die ursprüngliche Zusendung der Ware nicht tragen. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05) in einem von der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale angestrengten Musterprozess. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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