LG Karlsruhe: Bei Widerruf im Versandhandel muss der Verbraucher nicht für Hinsendung der Ware bezahlen

VonHagen Döhl

LG Karlsruhe: Bei Widerruf im Versandhandel muss der Verbraucher nicht für Hinsendung der Ware bezahlen

Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und dann ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die ursprüngliche Zusendung der Ware nicht tragen. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05) in einem von der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale angestrengten Musterprozess. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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