Das Landgericht Heilbronn hat die Klage eines Gaskunden gegen Preiserhöhungen des örtlichen Versorgungsunternehmens abgewiesen. Die Prüfung im vorliegenden Fall habe ergeben, dass in zulässiger und angemessener Weise lediglich gestiegene Bezugskosten an den Gaskunden weitergegeben wurden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits wurde von der Kammer die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Urteil vom 19.01.2006, Az.: 6 S 16/05 Ab)
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