LG Düsseldorf: Nutzer haften für Urheberrechtsverletzungen, die über ihr ungesichertes WLAN begangen werden

VonHagen Döhl

LG Düsseldorf: Nutzer haften für Urheberrechtsverletzungen, die über ihr ungesichertes WLAN begangen werden

Der für negative Schlagzeilen bekannte Berliner Rap-Musiker Bushido (29) hat die Justiz ausnahmsweise auf seiner Seite. Er war gegen drei Computerbesitzer vorgegangen, die seine Musik von einer illegalen Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Selbst wenn diese nicht selbst illegal Musik heruntergeladen haben sollten, so hafteten sie doch für die mangelnde Sicherheit ihrer drahtlosen Verbindungen zum Internet, entschied das Landgericht Düsseldorf. Es bestätigte damit am 16.07.2008 drei einstweilige Verfügungen (Az.: 12 O 195/08).
Die Beklagten wiesen die Vorwürfe des Rappers zurück. Einer der Anwälte merkte vor Gericht an, dass möglicherweise Dritte die unverschlüsselte, drahtlose Internetverbindung (WLAN) seiner Mandanten missbraucht hätten. Das Gericht befand jedoch, dass es darauf nicht ankomme. Auch wenn Dritte die ungesicherte WLAN-Verbindung nutzten, müssten die Computerbesitzer haften. Ihnen sei vorzuwerfen, ihr WLAN nicht mit einem Passwort geschützt zu haben. Deshalb wird gegen die Computerbesitzer jetzt auch strafrechtlich ermittelt. Im Wiederholungsfall drohen ihnen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

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