Die Stadt Dortmund durfte einer langjährigen Mitarbeiterin außerordentlich kündigen, gegen die der Verdacht besteht, dass sie Geld aus der Stadtkasse genommen und gegen Falschgeld ausgetauscht hat. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Verdachtskündigung, ebenso wie zuvor das Arbeitsgericht Dortmund, für wirksam erachtet. Denn die von der Stadt vorgetragenen Indizien machten die Klägerin dringend verdächtig, das Geld bewusst ausgetauscht zu haben, so das LAG in seinem Urteil vom 26.08.2010 (Az.: 17 Sa 537/10).
Über den Autor