Kürzung der Teilkaskoentschädigung wegen grober Fahrlässigkeit

VonHagen Döhl

Kürzung der Teilkaskoentschädigung wegen grober Fahrlässigkeit

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine Kürzung der Haftpflichtversicherung um 50% gerechtfertigt ist, wenn ein Fahrzeug entwendet und beschädigt wird infolge des unbeaufsichtigten Zurücklassens des Autoschlüssels an der Arbeitsstätte, obwohl ein abschließbarer Spind zur Verfügung stand.
OLG Koblenz 10 U 1292/11

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