Die inzwischen in Kraft getretene Ausgabe 2000 der VOB hat einige Neuregelungen mit sich gebracht. So besteht gem. § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B wegen des In-Kraft-Tretens der Insolvenzordnung zum 1.1.1999 ein Kündigungsrecht des Auftraggebers bereits dann, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers beantragt wird
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