Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter

VonHagen Döhl

Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter

Für eine vom vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 1 InsO) ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt nicht die verkürzte Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO.
(BAG – 20.01.2005 2 AZR 134/04)

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