Ein beidseitiger formularmäßiger Kündigungsausschluss ist bei einer Laufzeit von knapp über einem Jahr wirksam.
(Quelle: BGH-Urteil vom 10.06.2004 – VIII ZR 2/04)
Ein beidseitiger formularmäßiger Kündigungsausschluss ist bei einer Laufzeit von knapp über einem Jahr wirksam.
(Quelle: BGH-Urteil vom 10.06.2004 – VIII ZR 2/04)
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