Kündigung, Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang, Passivlegitimation

VonHagen Döhl

Kündigung, Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang, Passivlegitimation

Folgt dem Zugang einer Kündigung zeitlich ein Betriebsübergang nach – noch bevor der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage anhängig gemacht hat -, so ist die Kündigungs-schutzklage zwingend gegen den kündigenden Betriebsveräußerer zu richten, während der Betriebserwerber nicht passivlegitimiert ist.
ArbG Berlin 19.02.2007 30 Ca 1178/07

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