Kinderlose zahlen künftig höheren Beitrag zur Pflegeversicherung

VonHagen Döhl

Kinderlose zahlen künftig höheren Beitrag zur Pflegeversicherung

Kinderlose müssen vom 01.01.2005 an einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Bis zur Bemessungsgrenze von 3.487,50 Euro werden damit monatlich 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens fällig. Die Arbeitgeber zahlen weiterhin 0,85 Prozent. Der Bundestag hat die umstrittene Neuregelung am 01.10.2004 mit Koalitionsmehrheit beschlossen. Sie ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Opposition äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzes.

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