Keine Obliegenheit zur Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung

VonHagen Döhl

Keine Obliegenheit zur Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung des Geschädigten ist nicht dazu da, den Schädiger zu entlasten. Diese muss der Geschädigte folglich auch nicht zur Vorfinanzierung der Reparaturkosten einsetzen (OLG Dresden, 04.05.2012 – 1 U 1797/11)

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