Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben.
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.1.2002 – 1 BvL 23/96)
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben.
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.1.2002 – 1 BvL 23/96)
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