Keine Doppelnamen für Kinder

VonHagen Döhl

Keine Doppelnamen für Kinder

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben.
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.1.2002 – 1 BvL 23/96)

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