Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges ist gem. §§ 437, 323 Abs. 5 BGB nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn den Verkäufer keine erhebliche Pflichtverletzung trifft. Hier: Reparaturaufwand für Mängelbeseitigung unter 3 % des Kaufpreises.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.2.2004 – I -3 W 21/04)
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