Das BAG hat entschieden, dass ein abgelehnter Stellenbewerber gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft hat, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. (BAG 8. Senat 8 AZR 287/08)
Das BAG hat entschieden, dass ein abgelehnter Stellenbewerber gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft hat, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. (BAG 8. Senat 8 AZR 287/08)
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