Kategorien-Archiv Mietrecht

VonHagen Döhl

Angemessenheit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses im Mietvertrag

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet.
(BGH 8.12.2010 – VIII ZR 86/10)

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Angabe der Kündigungsgründe

Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann.
(BGH 15.12.2010-VIII ZR 9/10)

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formularmäßiger Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet.
(BGH Urteil 08.12.2010, VIII ZR 86/10)

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Streitwert einer Klage auf Berechtigung zur Mietminderung

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung.
(LG Berlin, Beschluss vom 29.06.2010 – 63 T 60/10)

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Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers für Betriebskostenabrechnung

Der BGH hat entschieden, dass im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden dürfen, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind.
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war der Nachweis hier durch Vorlage einer Prüfbescheinigung einer staatlich anerkannten Prüfstelle geführt, aus der hervorgeht, dass die Messtoleranzgrenzen eingehalten waren.
(BGH VIII ZR 112/10)

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Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit der angegebenen Wohnungsgröße

Der BGH hat entschieden, dass eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10% nicht in Betracht kommt, wenn die Parteien deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient.
(BGH VIII ZR 306/09)

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Vertragsfreiheit für Vermieter hinsichtlich Nachmieter

Das AG München hat entschieden, dass ein Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren und dem Mieter damit die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen.
AG München 412 C 3825/08)

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Umlegung der Kosten für die Wasserversorgung

§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB lässt es zu, dass die Kosten der Wasserversorgung im – vom Gesetz vorausgesetzten – Normalfall, in dem die Wohnungen der Abrechnungseinheit im Wesentlichen vermietet sind, einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten wie Grundgebühren oder Zählermiete unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch anfallen. Dieser Grundsatz findet seine Grenze dort, wo eine solche Umlegung wegen erheblichen Wohnungsleerstands in der Abrechnungseinheit zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Mieter mit Fixkosten der Wasserversorgung führt, die auf die leerstehenden Wohnungen nicht nach Verbrauch umgelegt werden können, weil in ihnen aufgrund des Leerstands kein Wasserverbrauch anfällt.
In einem Formularmietvertrag hält die im Folgenden wiedergegebene Klausel
der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, weil sie die Grenze der Zulässigkeit einer Umlegung auch der Grundgebühren der Wasserversorgung nach dem erfassten Verbrauch nicht beachtet.
„Frisch-/Kaltwasser wird, soweit der Verbrauch über Messeinrichtungen erfasst wird, nach dem Ergebnis der Messungen abgerechnet. Entsprechendes gilt für die Grundgebühr (sie wird im Verhältnis der je Wohnung erfassten Verbrauchsmenge umgelegt). “
(BGH Urteil 06.10.2010, VIII ZR 183/09)

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Mietkautionszahlung darf von Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

Mietkautionszahlung darf von Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden
Der BGH hat entschieden, dass ein Mieter von Wohnraum die Zahlung der Kaution von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter abhängig machen darf.
BGH VIII ZR 98/10

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Keine Mietminderung bei zu kleiner Wohnflächen-Angabe in Zeitungsannonce

Nachricht | Das AG München hat entschieden, dass durch eine ca.-Angabe der Wohnfläche in einer Zeitungsannonce keine zwischen den Parteien im Sinne einer Beschaffenheitsangabe bestimmte Wohnfläche vorliegt, die zu einer Mietminderung berechtigt.
(AG München 424 C 7097/09)