Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf durch einen freilaufenden Hund Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen kann, auch wenn nicht feststellbar ist, ob er im Rahmen des Gerangels zwischen beiden Hunden von seinem eigenen Hund oder dem freilaufenden Hund gebissen wurde.
(OLG Karlsruhe 7. Zivilsenat 7 U 86/18)