Nahezu alle Rechtsschutzversicherer werben mit sogenannten Vertrauensanwälten, die den Versicherungsnehmern empfohlen werden. Nach welchen Kriterien diese Vertrauensanwälte ausgewählt werden, ist nicht erkennbar, auch wird die Liste dieser Vertrauensanwälte von den meisten Rechtsschutzversicherern geheim gehalten.
Die einzige nachprüfbare "Qualifikation" dieser Rechtsanwälte besteht darin, dass sie bereit sind, Gebührenabschläge hinzunehmen. Kompetente Rechtsanwälte sind im Regelfall auch wirtschaftlich erfolgreich, so dass sie kaum daran interessiert sind, Gebührenabschläge zu vereinbaren.
„Vertrauensanwälte“ sind also Vertragsanwälte von Rechtsschutzversicherern, die versprechen, diese Vertragsanwälte den Versicherungsnehmern zu empfehlen, während auf der anderen Seite diese Vertragsanwälte sich verpflichten, geringere Gebühren zu berechnen. Den Versicherungsnehmern werden Vorteile dafür versprochen, dass sie von ihrem Recht der freien Anwaltswahl keinen Gebrauch machen, sondern einen Vertragsanwalt des Rechtsschutzversicherers einschalten.
Einige Rechtsschutzversicherer verzichten in derartigen Fällen auf die Selbstbeteiligung, andere Rechtsschutzversicherer verzichten auf eine Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt, wenn ein Vertragsanwalt eingeschaltet wird. Aber auch und vor allem bei der Einschaltung von Vertragsanwälten legen die Rechtsschutzversicherer Wert auf die Klausel in § 17 Abs. 4 Satz 2 ARB 2010: "Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht verantwortlich."!
Wer also nicht will, dass der von der Rechtsschutzversicherung empfohlene Vertragsanwalt in einen Interessenkonflikt zwischen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Mandanten einerseits und gegenüber der Versicherung andererseits gerät, wer also eine unabhängige Beratung und Vertretung wünscht, der sollte auf keinen Fall auf sein Recht zur freien Anwaltsauswahl verzichten. Der vermeintliche Vorteil, den man bei Inanspruchnahme des von der Versicherung empfohlenen Anwaltes wähnt, kann sich ansonsten schnell als erheblich größerer Nachteil erweisen.
Unabhängig davon sollte die Rechtsschutzversicherung für jeden Haushalt zu den Standardversicherungen gehören.
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