Das gemeinsame Informationsportal von Bund und Ländern zu Insolvenzverfahren im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) wird weiter ausgebaut. Zum 01.02.2005 ist auch Sachsen mit seinem Insolvenzgerichten in Chemnitz, Dresden und Leipzig hinzugekommen, sodass mittlerweile 15 Bundesländer ihre Insolvenzbekanntmachungen in diesem Portal bündeln. Die dortigen Informationen können von jedermann kostenfrei abgerufen werden.
Dazu gehören beispielsweise Terminsbestimmungen und Mitteilungen über die Eröffnung oder Aufhebung von Insolvenzverfahren. Das Informationsangebot ermöglicht eine Recherche nach unterschiedlichsten Suchkriterien, wie z. B. nach Gerichtsbezirk, Aktenzeichen, Bekanntmachungsdatum, Name oder Sitz des Schuldners. Die langwierige Suche in unterschiedlichen Veröffentlichungsblättern soll damit der Vergangenheit angehören. Damit auch die Interessen der Insolvenzschuldner gewahrt werden, ist eine völlig freie Recherche aber nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung möglich; später setzt die Suche im Datenbestand die Eingabe des Insolvenzgerichts sowie weiterer Details voraus. Darüber hinaus werden die Daten nach einer gesetzlich bestimmten Frist gelöscht.
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