Herausgabe der Arbeitspapiere

VonHagen Döhl

Herausgabe der Arbeitspapiere

Grundsätzlich sind Arbeitspapiere, zu ihnen zählt auch das Arbeitszeugnis, vom Arbeitnehmer abzuholen. Lediglich aus Gründen der nachwirkenden Fürsorge kann sich die Holschuld in eine Schickschuld verwandeln, zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz inzwischen an einen weit entfernten Ort verlegt hat; in einem solchen Fall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis zuzusenden.
(LAG Rheinland-Pfalz – 09.06.2004 9 Ta 99/04)

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