Nach einer am 08.06.2006 veröffentlichten Entscheidung des baden-württembergischen Finanzgerichts in Karlsruhe ist eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausreinigung, Gartenpflege) auch dann zu gewähren, wenn die Auftragsvergabe durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht durch den Wohnungseigentümer erfolgte (FG Karlsruhe Urteil vom 17.05.2006, Az.: 13 K 262/04).
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