Hartnäckiges Falschparken kann Führerschein kosten

VonHagen Döhl

Hartnäckiges Falschparken kann Führerschein kosten

Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Eilbeschluss des VG Berlin ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch dann entzogen werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nur bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig nicht einhält.
VG Berlin 4. Kammer 4 L 271.12

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