Haftpflichtversicherer muss Anwaltskosten für Unfallschadenregulierung zahlen

VonHagen Döhl

Haftpflichtversicherer muss Anwaltskosten für Unfallschadenregulierung zahlen

Ein Geschädigter kann Ersatz seiner gesamten durch die Verkehrsunfallabwicklung mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers an seinen Rechtsanwalt gezahlten Anwaltskosten (hier: 1,9 Geschäftsgebühr) ersetzt verlangen.
Ihm ist nicht zumutbar, mit seinem Rechtsanwalt über die Gebührenhöhe zu streiten.
(AG Wiesbaden, Urteil v. 18.8.2005 – 91 C 6596/04-30)

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