Anwaltsrat kostet Geld. Viel Geld? Ein weit verbreiteter Irrtum. Freilich müssen auch Rechtsanwälte ihre Kanzlei unterhalten, Mitarbeiter und Miete bezahlen, Literatur aktuell halten, Versicherungsbeiträge entrichten und wollen am Ende des Monats auch für sich etwas behalten.
Die Kosten die für eine Beratung anfallen, sind aber zumeist die beste „Investition des Mandanten“. Klärt die Beratung den Mandanten doch über die Chancen und Risiken in seiner Angelegenheit auf und ermöglicht in vielen Fällen erst die Entscheidung zum weiteren Vorgehen.
Wer aus Sorge um die Kosten den Weg zum Anwalt meidet spart zwar zunächst die Kosten der Beratung. Meist wird er einen berechtigten Anspruch dann nicht verfolgen und verliert dann mehr als er für die Beratung aufgewendet hätte – oder er begibt sich ohne Rechtsrat in einen aussichtslosen Prozess, dessen Kosten er dann zu tragen hat, obwohl das bei entsprechender Beratung vermeidbar gewesen wäre.
Wer mit den Beratungs- und sonstigen Kosten der Rechtsanwälte keine Erfahrung hat, sollte seinen Anwalt schon zu Beginn der Beratung fragen, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden. Auch der Rechtsanwalt hat ein Interesse daran, dass über das Honorar keine Irritationen entstehen.
Grundsätzlich richten sich auch die Beratungsgebühren nach dem Wert der Angelegenheit. Sie dürfen bei einer ersten Beratung in Angelegenheiten, in denen der Mandant Verbraucher ist 190,- EUR (zzgl. MWSt.) nicht überschreiten, liegen aber je nach Gegenstandswert auch darunter.
In vielen Angelegenheiten trägt zudem eine Rechtsschutzversicherung die Beratungskosten. Kann der Mandant die Kosten nicht selbst aufbringen, kann beim Amtsgericht die Erteilung eines Beratungshilfescheins beantragt werden. Der Mandant trägt dann lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10,– EUR.
Guter Rat muss also nicht teuer sein…
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