Im Gesetzblatt (2001 I S. 2716) ist das Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz) vom 26.10.2001 verkündet worden. Kern des neuen Gesetzes ist ein neues Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, mit dem die bislang durch das Sachenrechtsmoratorium in Artikel 233 § 2a Abs. 9 IGBGB nur vorläufig geregelten Fälle der Nutzung privater Flächen für öffentliche Zwecke jetzt endgültig bereinigt werden. Zugleich wurde mit der Neuregelung die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes (vom 8.4.1998 – 1 BvR 1680/93) erfüllt, den betroffenen privaten Grundstückseigentümern einen Nutzungsentgeltanspruch gegen die bisher nach dem Sachenrechtsmoratorium zum Besitz berechtigten Nutzer zu verschaffen. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1.10.2001 in Kraft getreten.
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