Grunderwerb nur zwischen Eheleuten von Grunderwerbsteuer frei

VonHagen Döhl

Grunderwerb nur zwischen Eheleuten von Grunderwerbsteuer frei

München – Grunderwerb ist nur zwischen Eheleuten von der Grunderwerbsteuer befreit. Ohne Trauschein zusammen lebende Paare können diese Befreiung nicht beanspruchen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München.
Im konkreten Fall hatte ein eheähnlich zusammen lebendes Paar mit zwei gemeinsamen Kindern 1994 ein Grundstück als Miteigentümer je zur Hälfte erworben, ein Jahre später erwarb der Mann mit notariellem Vertrag den Grundstücksanteil der Frau. Obwohl die beiden 1999 heirateten, unterwarf das Finanzamt den Kauf der Grundwerbsteuer.
Eine Klage des Mannes wurde vom zuständigen Finanzgericht abgewiesen. Der II. BFH-Senat bestätigte die Vorinstanz und betonte, die entsprechende Bestimmung im Grunderwerbsteuergesetz gelte eindeutig nur für verheiratete Paare und sei keiner Auslegung zugänglich (Urteil vom 25. April 2001, Az.: II R 72/00).
(BFH München Az.: II R 72/00)

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