Das Gesetz stellt Zivildienst und Wehrdienst gleich: Damit verkürzt sich der Zivildienst von zehn auf neun Monate. Außerdem sinkt die Altersgrenze bei Einberufungen von 25 auf 23 Jahre.
Mit dem ab 1. Oktober 2004 in Kraft getretenen Zivildienständerungsgesetz wurde die Dauer des Zivildienstes der Dauer des Grundwehrdienstes von neun Monaten gleichgesetzt. Die Verkürzung gilt auf Wunsch auch für Zivildienstleistende, die zurzeit bereits ihren Dienst ableisten.
Die wichtigsten Regelungen sind:
– Die Regelaltersgrenze für Einberufungen sinkt von 25 auf 23 Jahre, Wehr- und Zivildienstpflichtige werden nur noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres einberufen.
– Wehr- und Zivildienstpflichtige, die nach dem Erreichen der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine betriebliche oder eine Beamtenausbildung aufgenommen haben, werden auf Antrag zurückgestellt.
– Wehr- und Zivildienstpflichtige können sich von der Dienstpflicht befreien lassen, wenn mindestens zwei Geschwister ein ziviles oder militärisches Dienstjahr geleistet haben.
– Vom Wehr- oder Zivildienst werden auf Antrag Wehrpflichtige befreit, die verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder das Sorgerecht für mindestens ein Kind haben.
Quelle: bundesregierung.de
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