Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit immer schwerwiegend

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit immer schwerwiegend

Eine Fahrerlaubnis auf Probe kann entzogen werden, wenn der Inhaber nach zwei Geschwindigkeitsverstößen ein von der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG angeordnetes MPU-Gutachten nicht vorgelegt hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Eilbeschluss vom 18.10.2016 entschieden. Denn das Gesetz bewerte jede Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Probezeit als schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung (Az.: 1 L 754/16.NW).

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Hagen Döhl administrator

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