Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

VonHagen Döhl

Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

Vereinbaren die Parteien unter Verstoß gegen § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, muss auch der Arbeitgeber bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitnehmer vereinbarte (längere) Kündigungsfrist einhalten.
(BAG – 2.6.2005 2 AZR 296/04)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort