Flächenabweichung

VonHagen Döhl

Flächenabweichung

Für die Beantwortung der Frage, ob die anrechenbare Wohnfläche einer Mietwohnung von der im Mietvertrag angegebenen Fläche in erheblicher Weise abweicht, können im Regelfall auch im frei finanzierten Wohnraum die Bestimmungen der §§ 42 – 44 II. BV als Maßstab herangezogen werden.
(Quelle: BGH-Urteil vom 24.03.205 – VIII ZR 44/03)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort