Nach einer Entscheidung des OLG Naumburg bleibt es für den Fall, dass eine Finanzierung nicht zustande kommt zwischen einem Bauunternehmer und den Bauherren ein „kostenfreies Rücktrittsrecht“ vereinbart und wird die Finanzierung nicht vom Bauunternehmer übernommen, grundsätzlich Sache der Bauherren zu entscheiden, welche Finanzierung sie für seriös und zumutbar erachten. Halten sie das Vorhaben nicht für finanzierbar, ist der Bauunternehmer hieran gebunden.
(OLG Naumburg Urteil vom 12.12.2002 – 4 U 186/02 )
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