Fertighaus- Feuchtigkeitsschutz

VonHagen Döhl

Fertighaus- Feuchtigkeitsschutz

Der typische Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung ist ein Werkvertrag. Gehört zum Leistungsumfang eines solchen Vertrages auch die Genehmigungsplanung für das Fertighaus und den Keller sowie die Anfertigung eines Planes für den Typenkeller im Maßstab 1 : 50, ist die Planungsleistung mangelhaft, wenn sie nicht die nach den örtlichen Verhältnissen des zu bebauenden Grundstücks notwendigen Maßnahmen zum Feuchtigkeitsschutz einbezieht.
(OLG Frankfurt – 09.05.2005 1 U 97/04)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort