Falsche Mieter-Selbstauskunft rechtfertigt fristlose Kündigung

VonHagen Döhl

Falsche Mieter-Selbstauskunft rechtfertigt fristlose Kündigung

Das AG München hat entschieden, dass eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigt. 
(AG München 30.10.2015   411 C 26176/14)

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