Fahrradunfall ohne Helm – Fahrradfahrer mitschuldig

VonHagen Döhl

Fahrradunfall ohne Helm – Fahrradfahrer mitschuldig

Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen – sich verkehrswidrig verhaltenden – Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden und im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 Prozent beziffert. Das Urteil – das erste zu diesem Thema – ist umstritten, weil sich das OLG damit praktisch zum „Ersatzgesetzgeber“ aufschwingt und das Tragen eines Helmes quasi zur Pflicht macht (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.6.2013, Az. 7 U 11/12)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort