Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille nur nach medizinisch-psychologischer Begutachtung

VonHagen Döhl

Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille nur nach medizinisch-psychologischer Begutachtung

Der VGH Mannheim hat entschieden, dass eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille 35 Minuten nach einer Trunkenheitsfahrt für Alkoholmissbrauch spricht und im Verfahren über die Neuerteilung der vom Strafgericht entzogenen Fahrerlaubnis Zweifel an der Fahreignung begründen kann.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10 S 452/10

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort