Der VGH Mannheim hat entschieden, dass eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille 35 Minuten nach einer Trunkenheitsfahrt für Alkoholmissbrauch spricht und im Verfahren über die Neuerteilung der vom Strafgericht entzogenen Fahrerlaubnis Zweifel an der Fahreignung begründen kann.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10 S 452/10
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